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 Die Beiden Hundehalter Christian S. und Fabian K. lassen ihre Hunde im Park mit einander Toben. Als einer der Beiden Hunde Christan S. umrennt, bricht er sich sein Bein. Vor Gericht verlangt er von Fabian K. Schadensersatz und Schmerzensgeld. Aufgrund eines teilweisen Selbstverschuldens wird seiner Forderung im Umfang von 50% entsprochen. Dabei ist es laut Gesetz unerheblich, welcher Hund genau den Schaden verursacht hat.
Haftpflichtschaden: …
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